30.05.2020
30.05.2020
Gestützt auf den Regierungsbeschluss vom 26. Mai 2020 hat das Gesundheitsamt Graubünden am 27. Mai 2020 eine entsprechende Verfügung mit den neuen Rahmenbedingungen für Alters- und Pflegeheime erlassen, welche insbesondere die Lockerung des Besuchsverbots regelt. Die Institutionen sind nun aufgefordert, bis zum 30. Mai 2020 ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten und dem Gesundheitsamt Graubünden vorzulegen. Unser Schutzkonzept wurde bereits genehmigt und somit ist es uns möglich, ab Samstag, 30. Mai 2020 Besuche im Heim wieder zuzulassen. Diese sind wie folgt geregelt:
Bei grippeähnlichen Symptomen, wie z.b. Atembeschwerden, Fieber und Husten sind Besuche nach wie vor nicht erlaubt.
Die Besuchszeiten sind täglich von 09.00 bis 11.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr.
In dieser ersten Phase der Lockerung werden wir unsere Cafeteria gemäss Empfehlung BSH für die Öffentlichkeit noch nicht öffnen. Wir danken Ihnen deshalb für Ihr Verständnis, dass gemeinsame Mittagessen noch nicht möglich sind. Dies betrifft jedoch nicht den Getränkeservice während der Besuchszeit.
Ausflüge und Besuche ausserhalb der Einrichtung sind wieder erlaubt. Das heisst, Bewohnende dürfen wieder ein Restaurant, einen Gottesdienst ausserhalb oder Angehörige zu Hause besuchen. Die Empfehlungen des BAG zu Hygiene- und Schutzmassnahmen (Händedesinfektion, 2 Meter Distanz, allenfalls Maskenpflicht) müssen dabei aber strikt befolgt werden und liegen in der Verantwortung der Angehörigen und Bewohner.
Herzlichen Dank für das Verständnis.
Alters- und Pflegeheim St. Martin
St. Martin 15 | 7408 Cazis | 081 650 01 65