Das Alters- und Pflegeheim St. Martin anerkennt die individuellen Rechte der Heimbewohner, wie diese in den gängigen Grundlagen der Gesellschaft für Gerontologie und der CURAVIVA empfohlen werden.
Das Heim setzt die Bewohner, deren Angehörige oder deren Rechtsvertreter über die Rechte der Heimbewohner schriftlich in Kenntnis. Das Heim kontrolliert regelmässig die Kenntnisse der Rechte der Heimbewohner.
Das Heim vermittelt seinem Personal auf allen Stufen die Kenntnisse im Bereich der Bewohnerrechte.
Die Rechte der Bewohner sind geregelt.
Die Bewohner sowie deren Angehörigen haben ein Recht auf Würde und Achtung.
Die Beziehungen zwischen Bewohnern sowie Bezugspersonen sind durch Akzeptanz und Ehrlichkeit gekennzeichnet.
Bewohner mit unterschiedlichsten Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Krankheitsbildern haben die gleichen Anrechte auf Wertschätzung und auf optimale Lebensqualität.
Zur Würde der Bewohner gehört auch die Respektierung des Privatbereiches und der Intimsphäre.
Die Bewohner können selbstverständlich ihre bürgerlichen Rechte ausüben.
Wir anerkennen das Recht jedes Menschen im Heim auf grösstmögliche
Selbstbestimmung.
Jeder Mensch im Heim sollte Gelegenheit haben, seine Wünsche und
Ziele zu äussern und diese Ziele durch eigenes Handeln wie auch durch
Hilfestellung anderer Menschen zu erreichen. Konflikte zwischen sich
widersprechenden Zielen werden durch Gespräche einer für alle Seiten
annehmbaren und transparenten Lösung zugeführt.
Bewohner werden zu Entscheidungen, die sie betreffen, beigezogen.
Das Recht auf Selbstbestimmung endet dort, wo das Recht auf Freiheit
anderer Menschen im Heim oder ausserhalb des Heims eingeschränkt
würde. Um widerstreitende Interessen vereinen zu können wird die Fähig
keit, gute Beziehungen zu unterhalten und gemeinsame Probleme
partnerschaftlich zu lösen, gefördert.
Bewohner werden unterstützt, ihre bisherigen Lebensgewohnheiten –
wenn irgend möglich – weiterzuführen.
Das Recht auf Kündigung ist vertraglich geregelt.
Bewohner haben das Recht, Dienstleistungen, Behandlungen und Medikationen abzulehnen, nachdem sie über die Konsequenzen informiert wurden. Bei Verständnisproblemen können sie jederzeit Entscheidungshelfer beziehen. (Bewohner-Verfügungen)
Jeder Mensch im Heim hat das Recht auf ausführliche, verständliche und rechtzeitige Information über alles, was ihn betrifft.
Bewohner und Bezugspersonen werden über alle Vorkommnisse, die sie betreffen, rechtzeitig informiert. Das betrifft für Bewohner rechtzeitige und verständliche Information über finanzielle Fragen wie die Änderung von Tarifen oder Pflegestufen, über Extraleistungen und über einschränkende Massnahmen.
Bewohner werden auf die Konsequenzen ihres Verhaltens, das Empfehlungen im Heim widerspricht, hingewiesen.
Jeder Bewohner oder deren Vertreter kennt die Zuständigkeiten der für sie wichtigen Personen im Heim.
Jede Person oder deren Angehörigen weiss, auf welchen Wegen sie sich über Dinge beschweren kann, die ihren Wünschen nicht entsprechen.
Alle Menschen im Heim haben ein Recht auf Gleichbehandlung. Wir
setzen uns dafür ein, dass das Leben im Heim frei von Diskriminierungen
jeder Art ist.
Bewohner mit geringeren finanziellen Möglichkeiten erfahren in gleicher Weise Betreuung und Pflege wie Personen in guten materiellen Verhältnissen.
Das Recht auf Gleichbehandlung schliesst den individualisierenden Umgang
mit jedem Bewohner nicht aus.
Wir setzen uns für die Sicherheit für alle im Heim ein.
Alle Bewohner werden durch entsprechende Vorkehrungen vor körperlichem Schaden geschützt.
Der Datenschutz und das Bedürfnis der Menschen im Heim nach vertraulicher Behandlung ihrer Angelegenheiten werden geachtet.
Abhängigkeitsverhältnisse werden nicht ausgenützt.
Kein Mensch im Heim muss mit seelischer, körperlicher oder geistiger Misshandlung rechnen.
Wenn die Sicherheitsbedürfnisse eines Bewohners mit anderen Zielsetzungen in Konflikt stehen ist mit allen Beteiligten das Gespräch zu suchen und eine Lösung anzustreben, wobei der Wille dieser Person bzw. ihr mutmasslicher Wille massgebend ist.
Wenn sich das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Selbstbestimmung
widersprechen, können nach Absprache zwischen den Beteiligten die
Bewohner grössere begründete Risiken eingehen.
Bewohner haben ein Recht auf qualifizierte Dienstleistungen.
Wir streben an, die im Heim angebotenen Dienstleistungen auf einem
Niveau zu bieten, das dem jeweiligen Stand der Praxis und der Wissen-
schaft entspricht.
In Situationen, in denen die Möglichkeiten des Heims nicht ausreichen,
werden externe Fachleute beigezogen.
Die Gestaltung und die Einrichtung des Heimes entspricht den Anforderun-gen, die der körperliche, seelische und geistige Zustand der Bewohner stellt.
Die medizinische und pflegerische Betreuung wird garantiert.
Heimbewohner können von externen Dienstleistungen profitieren, wie auch externe Personen Dienstleistungen des Heims beanspruchen können.
Das Heim bietet ein Recht auf Wachstum der Persönlichkeit.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich alle Menschen im Heim weiterentwickeln
können.
Die Lebensbedingungen im Heim sind so gestaltet, dass für den Bewohner eine förderliche Entwicklung erfolgen kann hinsichtlich seiner körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Interessen. Dabei wird eine ganzheitliche Förderung angestrebt.
Bewohner werden unterstützt, wenn sie unzumutbare Forderungen zurückweisen.
Da eine Überbetreuung die Erhaltung der eigenen Fähigkeiten behindert,
werden nicht mehr Dienstleistungen als nötig angeboten. Bezugspersonen
werden über diese Heimpolitik informiert.
Die Auseinandersetzung mit der Verminderung von Fähigkeiten und mit dem eigenen Sterben wird gefördert.
Wenn der eigene Tod nicht mehr ferne liegt, wird die Form des Lebens ermöglicht, die den Wünschen der betroffenen Personen möglichst weit entspricht. Oft kann das bedeuten, keine lebensverlängernden Massnahmen
um jeden Preis, sondern ein möglichst begleitetes, angst- und schmerzfreies
Hinübergehen in den Tod anzustreben.
Wir setzen uns für das Recht auf Ansehen der Menschen in unserem
Heim ein und dass alle Menschen im Heim in der Gesellschaft geachtet
und ernst genommen werden.